A11 Vollständig · 1 Min. Lesezeit · aktualisiert 2026-05-14
Rückhaltung & Ausbildungspauschale
Bereits in der Ausbildungszeit verdientes Geld kann auf die Rückhaltung angerechnet werden.
Auf den Punkt: Wenn du während deiner Ausbildungszeit bereits Geld verdienst, kann dieser Betrag auf die Rückhaltung angerechnet werden — du musst die Pauschale dann nicht zusätzlich aufbringen.
Wie das funktioniert
- Die Sales-Agent-Ausbildungspauschale beträgt 3.500 € netto (siehe Artikel A12)
- Standardmäßig wird sie in 50 % Anzahlung + 5 Monatsraten verrechnet
- Verdienst du in dieser Zeit bereits über deine Wählversuche und Analysegespräche, können die Einkünfte direkt gegengerechnet werden
Das heißt: je früher du produktiv bist, desto schneller ist die Ausbildung bezahlt, ohne dass du Geld aus eigener Tasche zuschießen musst.
Details zu deinem individuellen Stand: im Dashboard unter „Meine Abrechnung” → Spalte Abzüge SA Ausbildung.
War dieser Artikel hilfreich?
Verwandte Artikel
Als nächstes
Auch in Abrechnung & Auszahlung — könnte dich auch interessieren:
A01
Wann werde ich ausbezahlt?
Am ersten Werktag des Monats bis 12:00 Uhr. Mindestbetrag 50 €.
A02
Wann ist der Einsendeschluss meiner Aktivitäten?
Letzter Werktag des Monats, 18:00 Uhr. Auswertung 18:00–24:00, Abrechnung am Folgetag bis 12:00, Auszahlung am selben Tag.
A04
Konversionsgarantie 1:100 — was bedeutet das?
Pro 100 Wählversuche min. 1 qualifiziertes Analysegespräch. Andernfalls werden überzählige Wählversuche gestrichen.