SalesAgent
A11 Vollständig · 1 Min. Lesezeit · aktualisiert 2026-05-14

Rückhaltung & Ausbildungspauschale

Bereits in der Ausbildungszeit verdientes Geld kann auf die Rückhaltung angerechnet werden.

Auf den Punkt: Wenn du während deiner Ausbildungszeit bereits Geld verdienst, kann dieser Betrag auf die Rückhaltung angerechnet werden — du musst die Pauschale dann nicht zusätzlich aufbringen.

Wie das funktioniert

  • Die Sales-Agent-Ausbildungspauschale beträgt 3.500 € netto (siehe Artikel A12)
  • Standardmäßig wird sie in 50 % Anzahlung + 5 Monatsraten verrechnet
  • Verdienst du in dieser Zeit bereits über deine Wählversuche und Analysegespräche, können die Einkünfte direkt gegengerechnet werden

Das heißt: je früher du produktiv bist, desto schneller ist die Ausbildung bezahlt, ohne dass du Geld aus eigener Tasche zuschießen musst.

Details zu deinem individuellen Stand: im Dashboard unter „Meine Abrechnung” → Spalte Abzüge SA Ausbildung.

War dieser Artikel hilfreich?

Verwandte Artikel

Als nächstes

Auch in Abrechnung & Auszahlung — könnte dich auch interessieren: