V03 Vollständig · 1 Min. Lesezeit · aktualisiert 2026-05-14
Gewerbeanmeldung & Steuernummer
Du bist selbstständiger Unternehmer. Gewerbe, Finanzamt und SVS musst du selbst anmelden. Gründer: 30 Tage Frist.
Du bist selbstständiger Unternehmer (HVV §2). Du musst eigenständig:
- Gewerbe anmelden
- Beim Finanzamt registrieren
- Bei Sozialversicherung anmelden (Österreich: SVS)
- Alle Steuern selbst abführen
Sonderfall Gründer (PNV §1.4)
30 Tage Frist für Nachweis nach Vertragsschluss. Bis dahin ruht die Projektzuweisung.
Wohin den Gewerbe- bzw. Steuernummern-Nachweis senden: vorläufig an office@salesagent.at mit Betreff Gewerbenachweis — die finale Zieladresse wird gerade festgelegt.
⚠️ Kein rechtsverbindlicher Hinweis: Wir bieten keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine konkrete steuerliche Situation halte bitte Rücksprache mit deinem eigenen Steuerberater.
War dieser Artikel hilfreich?
Verwandte Artikel
Als nächstes
Auch in Vertrag & Rechtliches — könnte dich auch interessieren:
V06
Kündigung
1 Monat zum Monatsende, schriftlich (Email reicht). Danach 12 Monate Wettbewerbsverbot.
V08
Gibt es eine Probezeit?
Keine klassische Probezeit. Bei wiederholter Unterschreitung der 1:100-Konversion startet eine neue Schulung.
V07
Krankheit & Abwesenheit
Keine Krankschreibung nötig — du bist selbstständig. Bei mehr als 3 Tagen kurz in der Gruppe Bescheid geben.