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V03 Vollständig · 1 Min. Lesezeit · aktualisiert 2026-05-14

Gewerbeanmeldung & Steuernummer

Du bist selbstständiger Unternehmer. Gewerbe, Finanzamt und SVS musst du selbst anmelden. Gründer: 30 Tage Frist.

Du bist selbstständiger Unternehmer (HVV §2). Du musst eigenständig:

  • Gewerbe anmelden
  • Beim Finanzamt registrieren
  • Bei Sozialversicherung anmelden (Österreich: SVS)
  • Alle Steuern selbst abführen

Sonderfall Gründer (PNV §1.4)

30 Tage Frist für Nachweis nach Vertragsschluss. Bis dahin ruht die Projektzuweisung.

Wohin den Gewerbe- bzw. Steuernummern-Nachweis senden: vorläufig an office@salesagent.at mit Betreff Gewerbenachweis — die finale Zieladresse wird gerade festgelegt.

⚠️ Kein rechtsverbindlicher Hinweis: Wir bieten keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine konkrete steuerliche Situation halte bitte Rücksprache mit deinem eigenen Steuerberater.

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