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V07 Vollständig · 1 Min. Lesezeit · aktualisiert 2026-05-14

Krankheit & Abwesenheit

Keine Krankschreibung nötig — du bist selbstständig. Bei mehr als 3 Tagen kurz in der Gruppe Bescheid geben.

Krankheit

Du bist selbstständiger Unternehmer (HVV §2) — es gibt keinen Arbeitnehmer-Krankenstand. Du musst keine Krankschreibung einreichen, du teilst dir deine Zeit selbst ein.

Wann du trotzdem etwas tun solltest

Wenn du länger als 3 Tage ausfällst:

→ Kurz im WhatsApp-Channel der Sales Agents Bescheid geben.

So weiß das Team, dass du nicht erreichbar bist, und die Projekt-Planung kann darauf reagieren (Folgegespräche umverteilen, etc.).

Für alles unter 3 Tagen: keine Meldung nötig.

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